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Neue Verfassung: Rechtskontinuität mit Horthy-Regierung?

17. November 2010

Ungarn bekommt eine neue Verfassung.

Die Gelegenheit war nie so günstig, vielleicht einmalig günstig, da die Regierungspartei Fidesz-KDNP über eine Zweidrittelmehrheit im Parlament und damit als Einzelpartei über die Macht verfügt, die Verfassung zu ändern oder eine gänzlich neue zu schaffen. Offiziell wird die Notwendigkeit einer gründlichen Überarbeitung so argumentiert: Die derzeitige Verfassung ist von jeher eine Übergangslösung gewesen. Sie baut auf dem Text von 1949 auf und wurde zur politischen Wende 1989/90, dann nochmals 1997 überarbeitet, wobei amerikanische und deutsche Grundgesetze und auch frühere ungarische Entwürfe Pate standen.

Weiterlesen beim Pester Lloyd.

Orbán im FAZ-Interview ( 10.11.2010):

FRAGE: Ihre Regierungsfraktion verfügt im Parlament über die Zweidrittelmehrheit. Welche Staatsform wird Ungarn am Ende dieser Wahlperiode haben: eine Kanzlerregierung etwa nach deutschem Muster oder eine Präsidialregierung nach französischem Vorbild?

ANTWORT: Darüber wird das Parlament entscheiden. Aber meine Vorstellung ist, dass wir das hochschätzen müssen, was wir haben. Die ungarische Tradition besteht im parlamentarischen System; so war es auch zwischen den beiden Weltkriegen und sogar vor dem Ersten Weltkrieg. Im Mittelpunkt steht das Parlament, nicht das Staatsoberhaupt. Wir werden uns nicht in Richtung des französischen oder amerikanischen Systems bewegen. Ungarn würde eine Rivalität zwischen Parlament und einem regierenden Präsidenten schwer ertragen. Daher empfehle ich, sich nicht auf ein solches Abenteuer einzulassen.

(www.mfa.gov.hu/kulkepviselet/DE/de/de_hirek/faz_interview_mit_viktor_orban_20101110.htm)

*

So klingt das also in International-Speak.

Staatspräsident Pál Schmitt hat seine Empfehlungen für die neue Verfassung eingereicht, siehe mein Post; unter anderem geht es da um die „Heilige Krone als Verkörperung der Einheit der Nation sowie als Symbol der Rechtskontinuität (jogfolytonosság) des Staates.“

Was genau ist in diesem Zusammenhang mit Rechtskontinuität gemeint? Das hat mir dann doch keine Ruhe gelassen, ich habe nochmal nachgeschaut (einfache google-Suche).

Wenn im ungarischen Internet im Zusammenhang mit der Verfassung und der „Heiligen Krone“ von „Rechtskontinuität“ die Rede ist, dann ist das kein juristischer, sondern ein ideologischer Begriff.

Wer ihn verwendet, geht davon aus, daß seit 1944 bzw. 1949 in Ungarn keine Rechtskontinuität mehr gegeben war; „Wiederherstellung der Rechtskontinuität“ bedeutet die Wiederanknüpfung an die letzte „legitime“ ungarische Regierung, und für die guten Patrioten von Fidesz, Jobbik und noch weiter rechts ist das die Horthy-Regierung.

(Bild: Pester Lloyd)

Einige Zitate:

Fidesz.hu: (21.10. 2010, hier geht es um Schmitts Vorschläge zur neuen Verfassung):

(…) In der Präambel stellt er die Rechtskontinuität (jogfolytonosság) wieder her, bekennt sich zur Kontinuität mit der historischen ungarischen Verfassung. (Anm.: das ist die „Lehre von der Heiligen Krone“, siehe Wikipedia.) Den Bezug zur Lehre von der Heiligen Krone will die Empfehlung folgendermaßen herstellen: „Durch das Bekenntnis zur Gemeinschaft mit unseren historischen Helden, in der Erinnerung an die ruhmreichen Augenblicke unseres Vaterlandes (hazánk), sowie (durch das Bekenntnis) zur Lehre von der Heiligen Krone, die schon vor Jahrhunderten die Prinzipien der nationalen Selbstbestimmung und der Rechtsgleichheit (jogegyenlőség) verkörpert hat.“

(fidesz.hu/index.php?Cikk=154407)

Schmitts peinliches Dokument (inzwischen aus dem Netz verschwunden) zitiert aus dem folgenden Artikel, der im August im Fidesz-nahen Magyar Hirlap erschienen ist (ein Verweis dazu auch bei Hungarian Spectrum):

Die Krone drückt die Staatsmacht unabhängig von der Person des Königs aus, weshalb der Herrscher das Land nicht als seinen Privatbesitz betrachten kann. (…)

Es ist (…) terminologisch ausgeschlossen, daß die historische Verfassung (…) von einem illegitimen Parlament außer Kraft gesetzt werden kann. Das Gesetz XX/ 1949 wurde von einem Parlament geschaffen, das aufgrund eines antidemokratischen Wahlgesetzes und seiner antidemokratischen Ausführung gewählt wurde. Auf ähnliche Weise kam das Parlament zustande, das die Verfassungsrevision legalisierte. Somit ist die (…) Rechtskontinuität unterbrochen.

Einer der traditionellen Grundpfeiler des ungarischen Staatswesens war das Zweikammersystem. Die Fähigkeit zur Erneuerung der historischen Verfassung zeigte sich darin, daß es nach dem Fall der illegitimen Regierungen von 1918–19 im Rahmen der Wiederherstellung der Rechtskontinuität gelang, den Anforderungen der Zeit entsprechend das Oberhaus neu zu schaffen. (…)

Anmerkung: Die Regierung denkt daran, das Zweikammersystem wieder einzuführen, in dem auch Vertreter der ungarischen Minderheiten im Ausland ihren Platz finden sollen; der Parlamentsausschuß, der die neue Verfassung vorbereitet, sowie die Partei Fidesz hat eben eine Konferenz dazu abgehalten. Siehe Magyar Nemzet Online, hvg.)

Die Krone ist nicht in erster Linie Symbol des Herrschers, sondern der Staatsform/Staatlichkeit (államiság). In den Zeiten der königlosen Monarchie wurde Miklós Horthy zum Reichsverweser gewählt, um die Monarchie wiederherzustellen, wobei die „Königsfrage“ jedoch ad acta gelegt wurde. Die Rechte des neuen Staatsoberhaupts wurden festgeschrieben in einem Regelwerk, das Eigenschaften verfassungs/parlamentarischer Monarchie und der Präsidialrepublik in sich vereinte. Somit schuf das Parlament eine neue Staatsform, die jedoch in jeder Hinsicht auf der Rechtskontinuität mit der historischen Verfassung beruhte.

(www.magyarhirlap.hu/tortenelem/osi_alkotmanyunk_ervenye_most_is_el.html)

Jetzt geht’s weiter nach rechts im rechten Spektrum:

Viktor Orbáns Lieblingsblatt Magyar Demokrata: (2009)

(wir kennen das Blatt schon aus anderen Zusammenhängen – hier und hier):

Die Legitimität unseres derzeitigen Grundgesetzes ist labil (ingatag), weil es nicht in Rechtskontinuität mit der historischen ungarischen Verfassung steht, sondern in Rechtskontinuität mit der kommunistischen Diktatur.

(www.demokrata.hu/heti-hir/alkotmanyozni-muszaj?mini=program-naptar/2009/9/all&)

Ein „Experte“ auf der Website der rechtsextremen Partei Miép (als Partei spielen die inzwischen keine Rolle mehr) erklärt uns die Sache noch genauer (Jan. 2010):

Was bedeutet die Wiederherstellung der Rechtskontinuität? Daß das heutige System, das System der letzten 65 Jahre illegal (törvénytelen) ist. (…) Was bedeutet das? Vom heutigen Standpunkt aus waren die letzten 65 Jahre legal (törvényes). Was also bis jetzt geschehen ist, kann nicht mehr verändert werden, sei es Verstaatlichung oder Spontanprivatisierung. Die Verbrechen – seien es die der Privatisierung, seien es die der ÁVH – verjähren. Die Sache ist abgeschlossen, der Zug ist abgefahren. Mit der Vergangenheit kann man sich nicht mehr beschäftigen, denn wenn das System einmal legalisiert ist, kann man nachträglich nicht mehr dran rühren. Wenn wir eine Verfassungsreform planen, die die letzten 65 Jahre als legal anerkennt, dann haben wir es mit einer verdeckten Konsolidierung des oligarchischen Systems zu tun. Die Wiederherstellung der Rechtskontinuität hingegen öffnet ein Tor in die Vergangenheit. Denn wenn das System nicht legal ist, oder seine Legalität hinterfragbar ist, (…) können die Fälle wieder geöffnet werden, dann ist eben nicht jede Privatisierungsmaßnahme abgeschlossen, und auch so etwas nicht, daß man Zentai (Anm.: Naziverbrecher) verhaften kann, die Verbrechen der ÁVH jedoch verjähren, und so weiter.(www.miep.hu/index.php?option=com_content&view=article&id=2991:dr-toth-zoltan-jozsef-eladasa-az-mmk-januar-9-ei-eladasan&catid=38:publicisztika&Itemid=60 )

Und schließlich aus dem Wahlprogramm von Jobbik:

Die am 19. März 1944 mit der fremden Besatzung  unterbrochene Kontinuität der Verfassung und somit die Legitimation des Staates (…) muß wiederhergestellt werden. Bis zur sogenannten Wende (wörtlich „Systemwechsel“) 1989 entbehrte die Staatsmacht der Legitimität (…), weil ein diktatorisches Regime die Institutionen der Macht ohne die Befragung der Nation erschuf, und die Eigentumsverhältnisse und die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten des Landes mit Gewalt bestimmte. Das 1989 unter fremder militärischen Besatzung, nicht frei gewählte Parlament als Modifizierung des diktatorischen Grundgesetzes von 1949 verabschiedete derzeitige Grundgesetz kann aus den genannten Gründen ebenfalls nicht als glaubwürdige und endgültige Verfassung angesehen werden.

Was heute die Verfassung der dritten ungarischen Republik genannt wird, ist nicht die ungarische/magyarische Verfassung, sondern nur ein provisorisches Grundgesetz auf der Grundlage des Gesetzes XX von 1949.

(jobbik.hu/sites/jobbik.hu/down/Jobbik-program2010OGY.pdf)

Derzeit protestiert Jobbik dagegen, daß Fidesz die Tradition Horthys politisch für sich vereinnahmen will. (barikad.hu/az_utca_mi%C3%A9nk_%C3%A9s_mi%C3%A9nk_marad_-_horthyra_eml%C3%A9kezett_forradalom_elszabot%C3%A1l%C3%A1sa_ellen_t%C3%BCntetett_jobbik_k)

Es gibt graduelle Unterschiede darin, wie explizit das kommuniziert wird, so bleibt Fidesz eher auf der symbolischen Ebene und will die Lehre der Ungarischen Krone eher symbolisch als konkret in die neue Verfassung übernehmen, wogegen Jobbik protestiert – aber Fidesz und Jobbik berufen sich auf dieselbe Tradition, inhaltlich sehe ich da keinen wesentlichen Unterschied.

„Rechtskontinuität“ als Voraussetzung für „Abrechnung“

Man darf gespannt sein, wie eine Regierung, die sich als legitime Rechtsnachfolgerin der Horthy-Regierung begreift, die Abrechnung mit dem Unrecht der Vergangenheit (beispielsweise durch ihren „Abrechnungsbeauftragten“, den Parlamentsausschuß für die Untersuchung der Verfehlungen der Vorgängerregierung) betreiben will.

Als historisches Vorbild bietet sich Horthys „Weißer Terror“ an.

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