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Rechte Gewalt mit staatlichem Segen

19. Mai 2011

Für die ungarischen Roma besteht kein Anlass zur Entwarnung

(Eine gekürzte Version dieses Artikels vom 10.5.2011 in ak – analyse & kritik – zeitung für linke Debatte und Praxis / Nr. 561 / 20.5.2011.)

Fidesz präsentiert sich derzeit im Ausland als einzig wirksame politische Kraft gegen Jobbik.1 Seit Anfang März waren in Ungarn sechs Wochen lang rechtsextreme „Bürgerwehren“ aktiv, ohne daß die Polizei eingeschritten wäre. Am 12.4. erfolgte eine Rüge der EU-Kommission: Die Einschüchterungen von Roma durch Angehörige einer rechtsextremen Miliz seien „unannehmbar“, so Justizkommissarin Viviane Reding nach dem Treffen der EU-Justizminister in Luxemburg. Tags darauf wurde die Polizei dann erstmals gegen Mitglieder der „Bürgerwehr“ aktiv, die jedoch schnell wieder auf freiem Fuß waren.2 Nach der Eskalation in Gyöngyöspata ergänzte das ungarische Parlament das Strafrecht in großer Eile, um „Straftaten in Uniform“, die das „Erschrecken von Minderheiten“ mit Geldstrafen und bis zu drei Jahren Gefängnis bestrafen soll. So ist es jedenfalls in der Presse zu lesen3, und wird im Ausland interpretiert, daß paramilitärische Organisationen nun per Gesetz verboten und die Roma ausreichend gegen rechtsextreme Übergriffe geschützt seien.4 Dabei wird ausgeblendet, daß die gesetzlichen Vorschriften von Anfang an ausreichend gewesen wären, um gegen die „Bürgerwehren“ vorzugehen.5 Nicht die Gesetzeslage war das Problem, sondern die inkonsequente Anwendung und der fehlende politische Wille. Noch am 18.4. sagte Máté Kocsis (Fidesz), Vorsitzender des Parlamentsausschusses für Heimatschutz und öffentliche Sicherheit, die Polizei hätte die Lage im Griff, zu Gesetzesverstößen sei es nicht gekommen, und außerdem sei „Einschüchterung“ ein subjektiver Begriff.6

Das neue Gesetz 7 ist auf eine Weise formuliert, daß es sich auch auf Roma anwenden läßt, die sich gegen rechtsextreme Angriffe wehren wollen, denn ihre Angreifer lassen sich als völkische Magyaren definitiv unter den Begriff der nunmehr geschützten „nationalen, ethnischen, rassischen Gruppen“ fassen – zumindest ist dies die gängige Auslegung des „Rassismusparagraphen“ seitens ungarischer Gerichte, die unter dem Paragraphen, der eigentlich Minderheiten schützen soll, nicht etwa Rechtsextreme verurteilen, sondern Roma, die sich gegen rechtsextreme „Angehörige der Volksgruppe der Magyaren“ wehren wollten.8

Parlamentsausschuss: Polizeieinsätze der Vorgängerregierung gegen Rechtsextreme sind „Menschenrechtsverstöße“

Seit den Krawallen von 2006 sind Polizeieinsätze gegen „regierungskritische Demonstranten“ in Ungarn ein Thema, mit dem völkische Politik gemacht wird9. Damals war es bei schweren Straßenschlachten mit Rechtsextremen zu Übergriffen der Polizei auch gegen Unbeteiligte gekommen, was von Fidesz und Jobbik seither politisch instrumentalisiert wurde, um die Vorgängerregierung als Diktatur und Polizeistaat darzustellen. Seither leistet die Jobbik-nahe „Nationale Rechtsstiftung“ (NJA10) den „Opfern der Polizeigewalt“ Rechtsbeistand und präsentiert sie als politisch Verfolgte. Sie vertritt unter anderem den Rechtsextremen György Budaházy11, die verbotene Ungarische Garde und die rechtsextreme Organisation „Lelkiismeret 88“ (Gewissen 88). Ihr prominentester Mandant ist derzeit der Naziverbrecher Sándor Képíró.12 Leiter dieser Stiftung ist der Jobbik-Jurist Tamás Nagy-Gaudi, seit 2010 Parlamentsdabgeordneter. Er ist Vizevorsitzender des Parlamentsausschusses „zur Untersuchung der Menschenrechtsverstöße des Staates in der Periode 2002-2010“. Im November 2010 legte Nagy-Gaudi seinen Untersuchungsbericht vor.13 In der Einführung heißt es:

Unter den sozialistisch-liberalen (Medgyessy, Gyurcsány) bzw. sozialistischen (Bajnai) Regierungen zwischen Mai 2002 und Mai 2010 wurde die Ausübung grundlegender politischer Freiheitsrechte (Recht auf freie Meinungsäußerung, Pressefreiheit, Vereins- und Versammlungsrecht) von den Vertretern der Macht im Interesse ihres Machterhaltes eingeschränkt, bzw. auf diesem Gebiet eklatante Rechtsverstöße begangen.

Ein wichtiges Instrument dieser Rechtsauslegung mit dem Ziel des Machterhalts wurde die Polizei, die hinsichtlich der politischen Freiheitsrechte nicht nur als gemäß rechtsstaatlicher Prinzipien handelnde Hüter der öffentlichen Ordnung und Sicherheit vorging, sondern in mehreren Fällen zum Exekutivinstrument des rechtswidrigen Staatswillens wurde.

Mit der rechtswidrigen Auflösung unerwünschter Demonstrationen gegen die Regierung, rechtswidrigen Verhaftungen Demonstrierender, massenhaften Personenkontrollen mit Gewaltanwendung, entwürdigender und unmenschlicher Behandlung, der Einkesselung von Demonstrationen, der Verabschiedung von Gesetzen zur Einschränkung der Freiheitsrechte (…) und ihrem Gebrauch als juristischen Gummiknüppel, sowie der Kriminalisierung von Bürgern, die nur ihre Grundrechte ausüben, versuchten sie auf in einem Rechtsstaat unzulässige Weise, die Menschen von der Wahrnehmung ihrer Grundrechte abzuschrecken. All dies führte dazu, daß das Vertrauen der Gesellschaft in den Rechtsstaat und das Ansehen der Ordnungskräfte schweren Schaden nahmen. Statt rechtsstaatliche Prinzipien zu befolgen, ließ die Polizei sich zu Schritten verleiten, die an dikatorische Regimes erinnern.

Von den in Nagy-Gaudis aufgeführten Fällen von rechtswidriger Polizeigewalt gegen „regierungskritische Demonstranten“ handelt es sich fast ausschließlich um seine NJA-Fälle14 – um das Vorgehen der Polizei gegen rechtsextreme Gruppen, die sich mit ihnen schwere Straßenschlachten lieferten: Lelkiismeret 88, HVIM15, Jobbik, sowie die verbotene Ungarische Garde16 – alles Gruppen, die von der NGO Athena Institut als Haßgruppen aufgeführt werden.17

Wenn es darum geht, die beiden Vorgängerregierungen nachträglich zur Diktatur umzudeuten, sind Fidesz und Jobbik sich einig. Nagy-Gaudis Bericht wurde am 26.11.2010 gemeinsam von Fidesz, Jobbik und der grünen LMP (!) verabschiedet. Die Täter-Opfer-Umkehr18 der NJA ist nunmehr staatlich abgesegnet und der rechtsextreme „Widerstand“ rehabilitiert, mit der Folge, daß Polizeimaßnahmen gegen „patriotische Magyaren“ im rechtsextremen Spektrum der Bevölkerung als Menschenrechtsverstöße betrachtet werden.

Rechtsextreme Ordnungshüter

Jobbik fährt die Strategie, die Orbán-Regierung trotz der bestehenden ideologischen Gemeinsamkeiten als Fortsetzung der „judeobolschewistischen Diktatur“ der Vorgängerregierungen zu „enttarnen“. Der Unmut gegen die Sparmaßnahmen der Orbán-Regierung artikuliert sich in ähnlicher Weise, in der von Fidesz und Jobbik gegen die Gyurcsány-Regierung mobilisiert wurde, so zu beobachten auf der Demonstration der Gewerkschaften der Ordnungskräfte (Polizei, Feuerwehr, Zoll, Gefängnispersonal) am 6. Mai. Dort wurde die Regierung symbolisch exekutiert: Orbán und Innenminister Pintér wurden als Maden dargestellt und ihnen DDT in Aussicht gestellt19, und es wurde ein Galgen mit einer Tüte Orangen (Fidesz) und roten Nelken (MSZP) herumgetragen, den Symbolen der beiden Parteien20.

Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, verbrannte ein pensionierter Feuerwehrmann unter dem Applaus der Umstehenden eine Israelflagge21. In der Menge waren generell viele rechtsextreme Symbole auszumachen (Árpádenstreifen am Helm22 etc). Und für die ungarischen Ordnungskräfte ist es kein Problem, gemeinsam mit Rechtsextremen zu demonstrieren. So waren die größte ungarische Polizeigewerkschaft, die rechtsextreme TMRSZ auf der Demonstration massiv vertreten23, und die Teilnahme der Jobbik-“Bürgerwehr“ „Schönere Zukunft“, gegen die das neu verabschiedete Gesetz sich richtet, wurde von den Organisatoren ausdrücklich begrüßt – man könne auch „trotz unterschiedlicher politischer Einstellungen Zusammenhalt und Solidarität bezeigen“. Ursprünglich wollte an der Demonstration auch mindestens eine Romaorganisation teilnehmen; nachdem die Beteiligung der Jobbik-“Bürgerwehr“ bekannt wurde, zog sie ihre Teilnahme aus Sicherheitsgründen zurück.

Dem Ausland erzählt die ungarische Regierung, was es hören will, doch für die ungarischen Roma besteht noch kein Anlaß zur Entwarnung.

*

Update 19.5.2011:

In der Jobbik-Hochburg Tiszavasvári marschiert mittlerweile die am 20.4.2011 (Hitlers Geburtstag) neu gegründete Jobbik-“Gendarmerie“ (siehe z.B. Spiegel, Kurier, ntv) –
und nun ist es amtlich, sie tut das mit Duldung der Polizei:

Da die Gendarmerie ihre Aktivität in Tiszavasvári im Auftrag der Kommune ausübe, werde sie von der Polizei geduldet (wörtlich „zur Kenntnis genommen“), so Gergely Fülöp, der Sprecher des Polizeipräsidiums Komitat Szabolcs-Szatmár-Bereg. (Népszabadság).

Das neue Gesetz macht die legale Ausübung solcher „Bürgerwehren“ von der Kooperation mit der Polizei abhängig – das ist hier somit der Fall.

Die neu gegründete Jobbik-„Gendarmerie“ von Tiszavasvári, Quelle szon.hu.

Anmerkungen

1http://news.orf.at/stories/2056318/

2http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/Nachrichten/NachrichtenTicker/2595549-53/ungarn-gericht-entlie%C3%9F-mitglieder-rechtsradikaler-b%C3%BCrgerwehr.csp Die Aussendung des Innenministers ähnelt auffällig der Formulierung von EU-Justizkommissarin Viviane Reding http://orf.at/stories/2052812/

3http://pesterlloyd.net/2011_18/18anlassgesetz/18anlassgesetz.html

4http://www.tagesspiegel.de/politik/mit-ausfluechten-ist-es-nicht-getan/4148882.html

5 Siehe juristische Stellungnahme der NGO TASZ http://tasz.hu/files/tasz/imce/gyongyospata_jelentes_jogiallasfoglalas.pdf

6http://atv.hu/video/video-20110418_kocsis_mate

7http://www.kozlonykiado.hu/nkonline/MKPDF/hiteles/MK11048.pdf„(1a) Wer sich gegenüber Angehörigen oder vermeintlichen Angehörigen einer nationalen, ethnischen, rassischen, religiösen Gruppe oder sonstiger gesellschaftlicher Gruppen explizit gemeinschaftsfeindlich (kihívóan közösségellenes) verhält, auf eine Weise, die geeignet ist, Beunruhigung (riadalmat) auszulösen, begeht eine Straftat und ist mit drei Jahren Haft zu bestrafen. Rechtswidriges Organisieren von Aktivitäten zum Schutz der öffentlichen Sicherheit: 217. § (1) Wer a) eine Aktivität organisiert mit dem Ziel, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten, zu deren Ausübung er gesetzlich nicht berechtigt ist, oderb) eine Aktivität organisiert, die den Anschein erweckt, die öffentliche Sicherheit aufrecht zu erhalten, begeht eine Straftatund ist mit zwei Jahren Haft zu bestrafen.

8 Rassistisch motivierte Verbrechen werden in Ungarn durch den Paragraphen 174/B des bürgerlichen Gesetzbuches sanktioniert, der Begriff heißt közösség elleni erôszak, wörtlich „Gewalt gegen eine Gemeinschaft“, und bezieht sich auf ethnische Minderheiten, aber auch auf Homosexuelle im Sinn von „community“. Das Strafmaß ist mit 2-8 Jahren Haft bedeutend höher als bei Körperverletzung und Landfriedensbruch. Unter diesem Paragraphen wurden bislang nur Roma verurteilt, siehe https://pusztaranger.wordpress.com/2010/11/11/erstes-urteil-wegen-rassistischer-gewalt-hohe-haftstrafen-fur-roma/ und https://pusztaranger.wordpress.com/2011/01/11/erneut-prozes-gegen-roma-wegen-rassistisch-motivierter-gewalt/ und http://hungarianvoice.wordpress.com/2011/03/03/index-hu-insgesamt-29-jahre-haft-fur-die-worte-die-man-nicht-aussprechen-darf/

9Siehe: Magdalena Marsovszky: „Die fremde Besatzung ist weg, doch der „Freiheitskampf“ geht weiter. Und wo ist der Feind?“ In: Thomas Flierl, Elfriede Müller (Hg.): Osteuropa – Schlachtfeld der Erinnerungen. Berlin 2010, S. 71-90.

10http://nja.hu/

11 http://derstandard.at/1285199400592/Terroranklage-gegen-17-Rechtsextremisten

12http://www.pesterlloyd.net/2011_18/18kepiroprozess/18kepiroprozess.html; Képírós Anwalt ist Zsolt Zétényi,der Kuratoriumsvorsitzende der NJA.

13 Sitzungsprotokoll 26.11.10:http://www.parlament.hu/biz39/bizjkv39/EMB/A356/1011261.htm

1423 von 26 Fällen.

15http://de.wikipedia.org/wiki/64_Gespanschaften

16 Der verabschiedete Text:  http://www.gaudi.jobbik.hu/sites/default/files/users/V%C3%A1laszt%C3%A1s/doc/r%C3%A9szjelent%C3%A9s_2002_2010_ELFOGADOTT.pdf

17http://www.athenaintezet.eu/gyuloletcsoportok/

18 Zur „Vergangenheitsbewältigung“ mittels Täter-Opfer-Umkehr siehe Magdalena Marsovszky: „Die Märtyrer sind die Magyaren. Der Holocaust in Ungarn aus der Sicht des Hauses des Terrors in Budapest und die Ethnisierung der Erinnerung in Ungarn. In: Claudia Globisch, Agnieszka Pufelska, Volker Weiß (Hg.): Die Dynamik der europäischen Rechten. Geschichte, Kontinuitäten und Wandel. Wiesbaden 2011, S. 55-74.

19https://picasaweb.google.com/103885005179675564913/20110506Demonstracio#5604462133642667858

20https://picasaweb.google.com/103885005179675564913/20110506Demonstracio#5604449800874421010

21http://youtu.be/kiQeoVYA_mc

22http://dh-online.hu/image.aspx?id=4f4d679e-c48b-4371-889e-fc11a373eeba&view=d687bb3a-509a-49ca-b43e-cbc038e76e5b

23http://tmrsz.hu/hirek-rendezvenyek/1467-demonstracio-kepekben-20110506.html

6 Kommentare leave one →
  1. Richter János permalink
    20. Mai 2011 12:25

    Wie die ungarische Politik die Öffentlichkeit veräppelt.

    Plötzlich war es die Wirtschaftskriese……….. und vorher war es ja auch niemand.

    Nachzulesen unter: http://volksgruppen.orf.at/ungarn/aktuell/stories/148376/

    Druck für bessere Roma – Integration
    Die EU-Sozialminister haben in Brüssel den Startschuss für eine bessere Integration der Volksgruppe der Roma in Europa gegeben. Die Länder wurden augefordert, eigene Strategien zu entwickeln.

    Der ungarische EU-Ratsvorsitzende und Staatsminister für soziale Integration, Zoltan Balog forderte die einzelnen Länder explizit dazu auf. Die EU könne dann einen entsprechenden Mehrwert liefern.

    Andor: Wir müssen mehr machen
    EU-Sozialkommissar László Andor betonte, obwohl „wir nicht bei Null anfangen, müssen wir in jeder Hinsicht mehr machen“. Er verwies auf die jüngste Wirtschaftskrise, die eine zweite Welle von Armut und Arbeitslosigkeit bei den Roma ausgelöst habe.

    Auch auf EU-Ebene habe es an ausreichender Unterstützung gefehlt. Andor bekräftigte, dass Europa eine Schlüsselrolle dabei spielen werde, um die nationalen Pläne zur besseren Roma-Integration zu unterstützen.

    Der Vertreter Österreichs, Harald Günther – Sozialminister Rudolf Hundstorfer war beim Rat nicht dabei – erklärte, es müsste die sozioökonomische Kluft zwischen Roma und der Mehrheitsbevölkerung geschlossen werden.
    „Die Roma in Europa können damit vom Rand in die Mitte rücken.“ Österreich habe jedenfalls bereits 1993 die Volksgruppe der Roma anerkannt, und „die genießen daher seitdem vollen Schutz durch die Republik Österreich“.

    Balog: schlechte Lebensbedingungen für Roma
    Balog beklagte, dass Roma häufig keinen Zugang zu guter Ausbildung haben, unter sehr schlechten Lebensbedingungen litten und eine geringere Lebenserwartung aufwiesen. Vor allem Roma-Kindern müsse eine bessere Schulbildung gegeben werden.

    Angesprochen auf die Haltung von rechtsextremen Parteien, die gegen Roma vorgingen – Ungarn war zuletzt deswegen von der EU-Kommission kritisiert worden – sagte Balog, dies sei beim Sozialministerrat nicht angesprochen worden. „Aber es ist dennoch wichtig. Es handelt sich um ein gesamteuro-päisches Phänomen.

    Wir wollen natürlich nicht eine Mehrheit populistischer Stimmen haben, und wir wollen nicht, dass menschenverachtend gesprochen wird.“ Deshalb sei eine Strategie als Antwort auf extremistische Stimmen notwendig.

  2. Karl Pfeifer permalink
    21. Mai 2011 08:19

    Was Pfarrer Balog der EU sagt ist eine Sache, eine ganz andere Sache ist, wie die Regierung das Treiben der rassistischen Garden toleriert. Es ist auch kein Zufall, dass in Fidesz nahe stehenden Medien gegen Roma gehetzt wird.

Trackbacks

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