Ex-Premier Gyurcsány unter „Terrorverdacht“- Regierungsbericht in Kooperation mit den Jobbik-Juristen
Der Standard heute:
Ex-Premier Gyurcsany unter „Terrorverdacht“
Bericht: Ex-Regierungschef verantwortlich für „brutales Vorgehen“ der Polizei im Jahr 2006
Budapest – Als „Terroraktionen“ bezeichnet ein ungarischer Regierungsbericht das Vorgehen der Polizei gegen Anti-Regierungs-Demonstranten am 23. Oktober 2006 in der Budapester Innenstadt. Der am Montag auf der Homepage des Parlaments veröffentlichte Bericht des Ex-Justizministers Istvan Balsai sollte das „brutale Vorgehen“ der Polizei untersuchen. Der Bericht vermutet, die Polizei habe auf „höchste politische Anweisung“, das heißt „auf Befehl“ des damaligen sozialistischen Ministerpräsidenten Ferenc Gyurcsany gehandelt. Deswegen müsse die politische und rechtliche Verantwortung von Gyurcsany für die Ereignisse untersucht werden.
Bei seiner Untersuchung sei Balsai zu der Erkenntnis gelangt, dass die „groben Rechtsverletzungen“ ein Zeichen gewesen seien für das „brutale und paranoide Machtbestreben“ der Gyurcsany-Regierung, heißt es in dem Text. (…)
Im Falle des Ex-Premiers könne „selbst die Möglichkeit der Durchführung einer Terrorhandlung in Erwägung gezogen werden“.
Premier Viktor Orban ersuchte in einem Begleitschreiben Parlamentspräsident Laszlo Köver, den Bericht den Parlamentsabgeordneten zuzustellen und zu ermöglichen, dass das Parlament und seine Ausschüsse den Inhalt behandeln können. (…) Die Eile wird weiter damit erklärt, dass die möglichen Straftaten von 2006 nun nach fünf Jahren verjähren, wenn nicht zuvor Anklage erhoben wird, schreibt die Internetzeitung „Origo“. (APA)
Der Regierungsbericht ist bereits vom 15. März und wurde bislang zurückgehalten, wie 2006 auch Gyurcsánys „Lügenrede“. Pünktlich zum Nationalfeiertag am 23. Oktober dürfte es eine Anklage geben – das Timing ist Teil der Inszenierung.
Einige Anmerkungen:
Die Vorarbeiten der Jobbik-Juristen: Alles in der Familie
Der Verfasser des Regierungsberichts, der Ex-Justizminister, frühere Fidesz-Abgeordnete und jetzige Verfassungsrichter Istvan Balsai (wiki) bezieht sich im Bericht unter anderem auf die juristischen Vorarbeiten von zwei Jobbik-nahen Organisationen, bei denen er sich explizit bedankt (S. 141): Dem Civil Jogász Bizottság (Ziviler Juristenausschuss) und der Nemzeti Jogvédő Alapítvány (NJA) és Szolgálat (Stiftung Nationaler Rechtsschutz und Nationale Rechtshilfe). Mitglieder beider Organisationen waren bzw. sind die Jobbik-EU-Abgeordnete Krisztina Morvai und der Jobbik-Abgeordnete Tamás Gaudi-Nagy.
Als Kooperationspartner der NJA findet sich außerdem der Jurist Szabolcs Balsai – István Balsais Sohn (siehe auch Népszava).
Prof. Balogh/Hungarian Spectrum vermutet, daß die Arbeit der Jobbik-Juristen von Fidesz finanziert wurden, siehe The long arms of Viktor Orbán: The Balsai Report.
Tatsache ist, daß im Kuratorium der NJA längst nicht nur Jobbik-Aktivisten sitzen, sondern so illustre Fidesz-Leute wie der Architekt Imre Makovecz, dessen Verein Magyar Művészeti Akadémia (Ungarische Kunstakademie) von Fidesz-KDNP zur öffentlichen Institution erhoben und als Nationale Kunstakademie, der Ungarischen Akademie der Wissenschaften gleichgestellt, in die neue Verfassung aufgenommen wurde (Art. X.3). Eben wurde ihm für seine Verdienste um das Magyarentum der Sankt-Stephans-Preis (Szent István Díj) verliehen, überreicht vom Verteidigungsminister. Außerdem wurde er zum Budapester Ehrenbürger ernannt.
(Edit 27.9.2011: Heute ist Imre Makovecz gestorben, hier der Nachruf der Népszabadság.)
Daß Fidesz und Jobbik bei der „Abrechnung“ mit der Vorgängerregierung bestens zusammenarbeiten, ließ sich bereits beobachten:
Parlamentsausschuss: Polizeieinsätze der Vorgängerregierung gegen Rechtsextreme sind „Menschenrechtsverstöße“
(Dieser Abschnitt aktualisiert aus Posts vom Mai und September 2011)
Seit den Krawallen von 2006 sind Polizeieinsätze gegen „regierungskritische Demonstranten“ in Ungarn ein Thema, mit dem völkische Politik gemacht wird (1). Damals war es bei schweren Straßenschlachten mit Rechtsextremen zu Übergriffen der Polizei auch gegen Unbeteiligte gekommen, was von Fidesz und Jobbik seither politisch instrumentalisiert wurde, um die Vorgängerregierung als Diktatur und Polizeistaat darzustellen. Seither leistet die Jobbik-nahe „Nationale Rechtsstiftung“ (NJA (2) den „Opfern der Polizeigewalt“ Rechtsbeistand und präsentiert sie als politisch Verfolgte. Sie vertritt unter anderem den Rechtsextremen György Budaházy (3), die verbotene Ungarische Garde und die rechtsextreme Organisation „Lelkiismeret 88“ (Gewissen 88). Ihr prominentester Mandant war der kürzlich verstorbene Naziverbrecher Sándor Képíró (4). Leiter dieser Stiftung ist der Jobbik-Jurist Tamás Nagy-Gaudi, seit 2010 Parlamentsdabgeordneter. Er ist Vizevorsitzender des Parlamentsausschusses „zur Untersuchung der Menschenrechtsverstöße des Staates in der Periode 2002-2010“. Im November 2010 legte Nagy-Gaudi seinen Untersuchungsbericht vor.(5) In der Einführung heißt es:
Unter den sozialistisch-liberalen (Medgyessy, Gyurcsány) bzw. sozialistischen (Bajnai) Regierungen zwischen Mai 2002 und Mai 2010 wurde die Ausübung grundlegender politischer Freiheitsrechte (Recht auf freie Meinungsäußerung, Pressefreiheit, Vereins- und Versammlungsrecht) von den Vertretern der Macht im Interesse ihres Machterhaltes eingeschränkt, bzw. auf diesem Gebiet eklatante Rechtsverstöße begangen.
Ein wichtiges Instrument dieser Rechtsauslegung mit dem Ziel des Machterhalts wurde die Polizei, die hinsichtlich der politischen Freiheitsrechte nicht nur als gemäß rechtsstaatlicher Prinzipien handelnde Hüter der öffentlichen Ordnung und Sicherheit vorging, sondern in mehreren Fällen zum Exekutivinstrument des rechtswidrigen Staatswillens wurde.
Mit der rechtswidrigen Auflösung unerwünschter Demonstrationen gegen die Regierung, rechtswidrigen Verhaftungen Demonstrierender, massenhaften Personenkontrollen mit Gewaltanwendung, entwürdigender und unmenschlicher Behandlung, der Einkesselung von Demonstrationen, der Verabschiedung von Gesetzen zur Einschränkung der Freiheitsrechte (…) und ihrem Gebrauch als juristischen Gummiknüppel, sowie der Kriminalisierung von Bürgern, die nur ihre Grundrechte ausüben, versuchten sie auf in einem Rechtsstaat unzulässige Weise, die Menschen von der Wahrnehmung ihrer Grundrechte abzuschrecken. All dies führte dazu, daß das Vertrauen der Gesellschaft in den Rechtsstaat und das Ansehen der Ordnungskräfte schweren Schaden nahmen. Statt rechtsstaatliche Prinzipien zu befolgen, ließ die Polizei sich zu Schritten verleiten, die an dikatorische Regimes erinnern.
Bei den in Nagy-Gaudis Bericht aufgeführten Fällen von „rechtswidriger Polizeigewalt gegen regierungskritische Demonstranten“ handelt es sich fast ausschließlich um seine NJA-Fälle (6) – um das Vorgehen der Polizei gegen rechtsextreme Gruppen, die sich mit ihnen zum Teil schwere Straßenschlachten lieferten: Lelkiismeret 88, HVIM (7), Jobbik, sowie die verbotene Ungarische Garde(8) – alles Gruppen, die von der NGO Athena Institut als Haßgruppen aufgeführt werden. (9)
Wenn es darum geht, die beiden Vorgängerregierungen nachträglich zur Diktatur umzudeuten, sind Fidesz und Jobbik sich einig. Nagy-Gaudis Bericht wurde am 26.11.2010 gemeinsam von Fidesz, Jobbik und der grünen LMP (!) verabschiedet. Die Täter-Opfer-Umkehr (10) der NJA ist seither staatlich abgesegnet und der rechtsextreme „Widerstand“ rehabilitiert, mit der Folge, daß Polizeimaßnahmen gegen „patriotische Magyaren“ im rechtsextremen Spektrum der Bevölkerung als Menschenrechtsverstöße betrachtet werden.
Und die wollen bestraft sein. Neben der juristischen Ebene geht es hier vor allem um Gyurcsánys symbolische Bestrafung für alle seine „Verbrechen“ gegen „das ungarische Volk“. Die juristische und symbolische Abrechnung mit Gyurcsány ist wesentlicher Bestandteil von Viktor Orbáns Selbstinszenierung als „Vollender der Wende von 1989″. Da kann man den rechtsextremen Juristen, die im Parlament so nützliche Arbeit leisten, schon auch mal Zugeständnisse machen.
Das nächste Kapitel der Inszenierung, die Anklage gegen Gyurcsány, dürfte dieses Jahr der Schwerpunkt der offiziellen Feierlichkeiten zum 23. Oktober werden.
Ein Detail zum Schluss
Interessant ist auch das Wappen, das der Ministerpräsident auf seinem Begleitschreiben an Kövér benutzt:
Der Kranz aus Lorbeer und Eichenlaub gehört nicht zum offiziellen Staatswappen, sondern stammt vom Wappen von 1848, das dann 1919-45, der Periode des sog. „Ungarischen Königreichs ohne König“, verwendet wurde – der Horthy-Zeit (Quelle).
Laut anderen Quellen wurde diese Version des Wappens seit 1990 vom Verteidigungsministerium und der Armee verwendet. (Quelle)
Eine andere aktuelle Verwendung, gefunden bei einem rechtsextremen Internetversand:
Anmerkungen
(1) Siehe: Magdalena Marsovszky: „Die fremde Besatzung ist weg, doch der „Freiheitskampf“ geht weiter. Und wo ist der Feind?“ In: Thomas Flierl, Elfriede Müller (Hg.): Osteuropa – Schlachtfeld der Erinnerungen. Berlin 2010, S. 71-90.
(2) http://nja.hu/
(3) http://derstandard.at/1285199400592/Terroranklage-gegen-17-Rechtsextremisten
(4) http://www.pesterlloyd.net/2011_18/18kepiroprozess/18kepiroprozess.html; Képírós Anwalt ist Zsolt Zétényi,der Kuratoriumsvorsitzende der NJA.
(5) Sitzungsprotokoll 26.11.10: http://www.parlament.hu/biz39/bizjkv39/EMB/A356/1011261.htm
(6) 23 von 26 Fällen.
(7) http://de.wikipedia.org/wiki/64_Gespanschaften
(8) Der verabschiedete Text: http://www.gaudi.jobbik.hu/sites/default/files/users/V%C3%A1laszt%C3%A1s/doc/r%C3%A9szjelent%C3%A9s_2002_2010_ELFOGADOTT.pdf
(9) http://www.athenaintezet.eu/gyuloletcsoportok/
(10) Zur „Vergangenheitsbewältigung“ mittels Täter-Opfer-Umkehr siehe Magdalena Marsovszky: „Die Märtyrer sind die Magyaren. Der Holocaust in Ungarn aus der Sicht des Hauses des Terrors in Budapest und die Ethnisierung der Erinnerung in Ungarn. In: Claudia Globisch, Agnieszka Pufelska, Volker Weiß (Hg.): Die Dynamik der europäischen Rechten. Geschichte, Kontinuitäten und Wandel. Wiesbaden 2011, S. 55-74.
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