Antisemitismus im Gerichtssaal 2012
An den letzten Post schliesst sich ein Text aus meiner Warteliste an. Der folgende Fall vom März diesen Jahres hat mit László Grespik nicht direkt zu tun, jedoch wird sein Fall von 2003 indirekt erwähnt. (Grespik befragte während eines Prozesses gegen wegen antisemitischer Äußerungen verklagte Skinheads die Richterin, ob sie sich als der jüdischen Religion zugehörig begreife oder ob sie jüdische Vorfahren hätte, weil er sie in diesem Fall wegen Befangenheit ablehnen würde). Kurzversion:
Bei einer Gerichtsverhandlung in Budapest im März wurde ein Anwalt als Jude beschimpft, der Richter reagierte nicht, und auch das Gerichtspräsidium sah später keinen Handlungsbedarf.
Das folgende Gespräch wurde am 26.3. live im Klubrádió gesendet, Skript von Galamus, Tip und Übersetzung N.N., Pusztaranger dankt.
Der Rechtsanwalt Péter Gál im Interview mit György Bolgár.
Bolgár: Ich habe Sie angerufen, weil Sie mir vor einigen Tagen von einem erschreckenden Fall berichtet haben, den ich für dermaßen alarmierend halte, dass ich meine, er muss an die Öffentlichkeit. Ganz kurz gefasst geht es darum – das sage ich nur zur Einführung -, dass Sie bei einer Gerichtsverhandlung als Jude beschimpft wurden, der Richter reagierte nicht, und nicht nur das, später reagierte auch die Leitung des Gerichts nicht.
Gál: Genau so war es.
Wie ist es geschehen, was ist geschehen, und hat das Ganze irgendwelche Folgen?
Es war ein Zivilprozess, wo ein Nebenkläger namens István Kalmár erschienen ist, der mehrere Prozesse laufen hat, bei diesem Gericht und bei anderen. Und er sagte – aber das hatte natürlich eine Vorgeschichte, unter anderem in Form von Schmähbriefen – also er sagte, dass er mit mir nicht die gleiche Luft atmen will (da sind wir uns einig, ich auch nicht mit ihm), und „wir haben Ihnen einen Staat gemacht, gehen Sie nach Hause“. Also uns, den Juden. (…) So etwas habe ich während meiner Arbeit als Anwalt in 35 Jahren noch nie erlebt.
Und wie haben Sie reagiert?
Mir blieb die Spucke weg. Ich habe den Richter gebeten, das Verlautete wenigstens ins Protokoll aufzunehmen, und das wurde gemacht. Ich finde es ausgesprochen tragisch, dass das Gericht nicht einschreitet, wenn einer der Beteiligten eines Gerichtsverfahrens, der eine öffentliche Aufgabe versieht, so erniedrigt wird. Denn das Schweigen des Gerichts ist nichts anderes als Mittäterschaft.
Was wäre die Pflicht des Richters in einem solchen Fall? Ich bin auch der Meinung, dass es prinzipiell und auch moralisch seine Pflicht gewesen wäre, einzugreifen. Und prozedural, oder bei der Führung einer Verhandlung ist der Richter verpflichtet…
Natürlich hat er die Verpflichtung, es ist die Pflicht des Gerichts, die Ordnung aufrecht zu erhalten. Das Minimum wäre gewesen, diesen Menschen mit einem Ordnungsgeld zu bestrafen. Das Minimum. Dann hätte man ihm signalisieren können, dass das eine Straftat ist. Danach bin ich dann zum Gerichtspräsidium gegangen, im Talar, damit es keine Missverständnisse gibt. Dort hat man mir nicht einmal angeboten, mich zu setzen, sondern ich habe einen späteren Termin bekommen und wurde weggeschickt.
Also Sie wollten melden, was bei der Verhandlung geschehen war. Und sie wurden im Gerichtspräsidium nicht empfangen?
Nein. Ich wurde nicht empfangen. Ich habe einen Termin für den 4. April bekommen. Ich bin nur neugierig, was jetzt passiert. Werden nach den Richtern jetzt auch die jüdischen Anwälte gefeuert?
Machen Sie keine Witze. Vor wie vielen Tagen war das?
Das war am 24. März, wenn ich mich richtig erinnere.
Also letzte Woche? Und Sie haben einen Termin in zwei Wochen bekommen?
Für mehr als zwei Wochen später.
Von einem der Leiter des Gerichts? Sie möchten bitte dann und dann wiederkommen und erzählen, was geschehen ist?
Nein. Ich habe erzählt, was geschehen ist. Also ich ging hinein, da saß ein Mitarbeiter der Frau Vizepräsidentin, der sich nicht vorgestellt hat. Ich habe in einigen Sätzen erzählt, was passiert war, und gesagt, ich möchte das jetzt gleich klären. Daraufhin habe ich den Termin für den 4. April bekommen.
Was kann die Vizepräsidentin des Gerichts am 4. April machen?
Nichts. Sie kann absolut gar nichts machen.
Wenn Sie den Richter gleich im Verhandlungsraum gebeten hätten, einzuschreiten…
Darum muss man einen Richter nicht bitten, Herr Redakteur, das ist die Pflicht eines Richters.
Wenn er es aber nicht tut?
Wo kommen wir dann hin? In diesem Fall wird er es auch nicht tun, wenn ich ihn darum bitte, und worum soll ich ihn bitten? Dass er ihn mit einem Bußgeld belegt? Oder dass er ihn anzeigt? Oder worum soll ich ihn bitten?
Ich weiß nicht, worum Sie als Anwalt den Richter bitten können.
Ich bitte ihn um gar nichts. Ich bin ein ungarischer Staatsbürger. Ich verrichte hier meine Arbeit, das ist meine Heimat. Man kann mich von hier nicht wegschicken, so ein Abschaum kann mich nicht wegschicken. Denn wenn ich weggehe, bleibt er hier.
Niemand kann Sie wegschicken. Aber eben deshalb interessiert mich, wie Sie sich schützen können. Nur warten, dass der Richter eingreift?
Ich kann mich überhaupt nicht schützen, weil das Gericht mich nicht beschützt.
Vielleicht hätte er einen Ansporn gebraucht. Vielleicht war diese Bemerkung für ihn genauso überraschend.
Einen Richter darf nichts überraschen. Es ist seine Aufgabe, ….
Wenn Sie während Ihrer 35-jährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt so etwas noch nie erlebt haben, dann hat vielleicht auch der Richter so etwas noch nicht erlebt.
Ganz sicher hat er so etwas noch nie erlebt, aber deshalb ist es trotzdem seine Aufgabe, die Ordnung bei einer Verhandlung aufrecht zu erhalten. Wo kämen wir da hin, wenn man einem Richter Ratschläge erteilen müsste? Seine Aufgabe wäre es gewesen, die Verhandlung zu suspendieren und ihn mit einem Ordnungsgeld abzustrafen. Ein Strafrichter hat mehrere Möglichkeiten. Oder zumindest mehr Möglichkeiten als ich.
Wie alt war der Richter? Jung, alt?
Jung.
Vielleicht ist er unerfahren, vielleicht ist ihm so etwas noch nie passiert?
Nehmen wir es an. Aber ich meine, wenn ein Gericht gegen einen faschistischen Angriff nichts unternimmt, dann ist dieses Gericht nicht besser als der Angreifer. Herr Redakteur, das ist meine entschiedene Meinung. Dann gibt es keinen Unterschied.
Was ist, wenn bei einer ähnlichen Verhandlung jemand den anderen nicht in seinem Judentum, sondern zum Beispiel in seiner sexuellen Identität oder in einer anderen persönlichen Eigenschaft beleidigt?
Das darf nicht sein, auch das darf nicht sein.
Auch in einem solchen Fall wäre es die Pflicht des Richters einzugreifen.
Selbstverständlich. Da wird eine Grenze überschritten. Bei einer Verhandlung lassen die Leute manchmal ihrem Jähzorn freien Lauf, es wird vieles gesagt, was nicht gesagt werden dürfte. Aber das gehört dazu, das ist im Rahmen. Deshalb gibt es die Gerichtsbeschlüsse, dass man in solchen Fallen zum Beispiel niemanden wegen Verleumdung verklagen kann. Aber in diesem Fall wird diese Grenze überschritten. Einen Anwalt als Juden zu beschimpfen und „nach Hause“ zu schicken, hat nichts mit der verhandelten Zivilklage zu tun. Und dass er gesagt hat, „wir haben Ihnen ein Land gemacht“, verstehe ich überhaupt nicht. Wer hat mir ein Land gemacht?
Sicher nicht die, aber ich versuche nur zu verstehen, was hier die Aufgabe des Gerichts gewesen wäre, und warum es dieser Pflicht nicht nachgekommen ist. Erhoffen Sie sich etwas vom Gespräch am 4. April?
Ich werde nicht hingehen. Ich habe der Frau Vizepräsidentin einen Brief geschrieben und mich dafür bedankt, dass sie so gnädig ist, mich zu empfangen, dass ich aber jetzt ihre Hilfe brauche und nicht erst Wochen später. (…) Das ist keine Angelegenheit, die man vertagen kann wie eine Verhandlung. Also werde ich am 4. April nicht hingehen.
Der Mitarbeiter der Vizepräsidentin, der Sie empfangen hat, oder den Sie angetroffen haben…
Der nicht zugelassen hat, dass ich mich setze.
Der nicht zugelassen hat, dass Sie sich setzen. Hat der überhaupt aufgeschrieben, wer Sie sind, und was Ihre Beschwerde ist?
Selbstverständlich.
Also die Leitung des Gerichts hätte die Möglichkeit gehabt…
Selbstverständlich.
… sich sofort, oder am nächsten Tag bei Ihnen zu melden und zu fragen, was ist passiert, Herr Gál?
Natürlich. Es hat mich auch jemand nach ein paar Tagen angerufen, ich denke, der erwähnte Mitarbeiter, aber nur, um mir zu sagen, dass ich nicht um 9 Uhr, sondern um 9.30 Uhr kommen soll. Das war die Reaktion. Nicht um 9 Uhr am 4. April, sondern um 9.30 Uhr am 4. April.
Würde es sich nicht lohnen, es trotzdem zu versuchen?
Nein. Nein.
Ich weiß, dass sie im konkreten Fall auf nichts mehr hoffen können, aber vielleicht für später. Vielleicht erkennt die Leitung des Gerichts, dass so etwas wirklich nicht geduldet werden kann, und braucht einen persönlichen Bericht von Ihnen, was geschehen ist.
Dann werden sie mich aufsuchen. Ich denke schon, dass ich auf den Brief, den ich geschrieben habe, eine Antwort bekomme. Außerdem habe ich einen offenen Brief an den Präsidenten des Hauptstädtischen Gerichts geschrieben, ich bin sehr gespannt, ob er in der Zeitschrift Pesti Ügyvéd (Budapester Advokat) erscheinen wird. Das ist unser Blatt, darin geht es unter anderem um unsere Probleme.
Sie befürchten, dass das nicht einmal in der Fachpublikation der Anwälte erscheinen wird?
Ich habe darauf noch keine Antwort bekommen. Weder dass es erscheint, noch dass es nicht erscheint. Ich habe noch keine Antwort bekommen. (Anm.: Der Pesti Ügyvéd vom März und April ist im Internet noch nicht einzusehen.) Aber ich denke, es ist ungeheuerlich, dass ein Anwalt mitten im Verhandlungssaal als Jude beschimpft wird. Das darf einfach nicht vorkommen.
Einen Anwalt, und auch einen Richter, nicht wahr, es hat schon einmal ein Beispiel dafür gegeben, dass jemand einen Richter als Juden beschimpft hat, nebenbei gesagt war es ein Rechtsanwalt.
Leider, der ist noch heute Rechtsanwalt. Er dürfte keiner mehr sein. (Anm.: Gemeint ist László Grespik und der Fall von 2003, siehe Hirszerzô 2003. Seit 2010 ist Grespik im Vorstand der Budapester Anwaltskammer. )
Ja, aber daraus wurde ein Skandal.
Also ich hoffe sehr, dass auch aus diesem Fall einer wird. Das darf nicht sein. Das Gericht kann nicht schweigen. Denn sonst ist es genauso. Wo ist dann der Unterschied? Dann kann übermorgen einer erschossen werden. Dann kann alles passieren. Wenn das geschehen kann, dann kann alles geschehen. Denn genau so hat es seinerzeit auch angefangen. Es hat nicht damit angefangen, dass man die Leute ans Donauufer gebracht und in den Fluss geschossen hat, sondern genau so hat es damals doch angefangen.
Ja. Wie der Schriftsteller András Sütő schrieb, hat Auschwitz nicht mit den Gaskammern begonnen, sondern mit dem ersten falschen Satz.
Ganz genau.
*
Hier das Update vom 18.5.2012.
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