Antisemitismus im Gerichtssaal 2012 – Update
Ein Update zum Post Antisemitismus im Gerichtssaal 2012, 8. Mai 2012.
Bei einer Gerichtsverhandlung in Budapest im März wurde ein Anwalt vom Kläger antisemitisch beschimpft, der Richter verwarnte ihn nicht, und auch das Gerichtspräsidium sah später keinen Handlungsbedarf. Der Kläger ist für seine antisemitischen Ausfälle bekannt; er wiederholte die Beleidigung in einer schriftlichen Eingabe, was vom Gericht ebenfalls nicht beanstandet wurde. Inzwischen hat der Anwalt einen Befangenheitsantrag gegen das zuständige Gericht sowie das Hauptstädtische Gericht gestellt. Sein offener Brief an den Präsidenten des Hauptstädtischen Gerichts wurde am 8.5.2012 auf Galamus.hu veröffentlicht und vom World Hungarian Jewish Observer übernommen.
Offener Brief an den Präsidenten des Hauptstädtischen Gerichts
(Tip und Übersetzung N.N., PR dankt.)
Hoch geehrter Herr Präsident!
In einem Gerichtsverfahren, an dem ich als Anwalt der angeklagten Partei beteiligt bin, erhielt ich am 19. März 2012 eine Eingabe des Klägers K.L. (…) mit dem Titel „Zur Information”. Dieses Dokument enthält unter anderem folgende Erklärung:
„… in einem christlichen Rechtsstaat droht ein jüdischer Anwalt einem christlichen Ungarn”, worauf der Verfasser in vollkommenem Einklang mit der zitierten Erklärung mitteilt, dass ich „nicht einmal den minimalen humanen Erwartungen entspreche”, mit anderen Worten, dass ich kein menschliches Wesen bin, und „von mir könnten Parasiten auf die neben mir sitzenden Menschen kriechen”, auf Menschen also, die dem genetischen Geschmack von K.L. [vgl. unten] offenbar mehr entsprechen.
Euphemistisch (sic) ausgedrückt bin ich also ein dreckiger Jude.
Und (…) das Gericht schweigt dazu und kommt seiner im Gesetz verankerten Pflicht nicht nach, Rechtsmaßnahmen zu meinem Schutz anzuwenden.
Sie müssen wissen, dass dies nicht der erste Fall ist, in dem so etwas folgenlos blieb.
K.L. hat mich auf einer öffentlichen Verhandlung vor (…) dem Budapester Zentralen Bezirksgericht bereits „jüdischen Anwalt” genannt und mich aufgefordert, mich aus diesem Land zu verziehen, nach Hause, in das Land, das der Kläger und seine Gesinnungsgenossen „für uns gemacht” (sic!) haben, oder [es folgt eine Obszönität]. (Dies waren die Worte des Klägers, er äußerte sie während der Verhandlung.)
Die zwei größten Gerichte der Hauptstadt meiner Heimat haben diese Äußerungen (…) ignoriert und damit gegen das Grundgesetz sowie die entsprechenden Absätze des Gesetzes CXVV/2003 verstoßen.
(…) [es folgt eine lange Auslegung des Gesetzes sowie des Grundgesetzes bezüglich des Schutzes der Menschenwürde und der Minderheiten. Das Grundgesetz wird zitiert mit den Sätzen: „Wir bekennen uns dazu, dass das Fundament des menschlichen Daseins die Würde ist“, „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.]
All dies ist im Fall des Klägers, der sich als Persönlichkeit des öffentlichen Lebens betrachtet, keine Ausnahme, solche Aussagen kommen in vielen seiner Eingaben und schriftlichen Äußerungen vor.
Nur als Beispiele, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
Der Kläger K.L. beschimpft die Mutter seines Kindes als „Gendiebin”, als „jüdisches Tier mit deformierter Seele”, und meint, die Mutter und ihre Familie würden „am jüdischen Namen Noemi festhalten”, was er nicht wolle, „weil das Mädchen mit gesunden ungarischen Genen gesegnet ist”, mit anderen Worten nicht die entarteten jüdischen Gene in sich trägt. (…)
Schließlich verherrlicht er den Nazismus, und schämt sich nicht niederzuschreiben, dass in Auschwitz eine familienfreundliche Politik verfolgt wurde, wo die Väter ihre Kinder sehen konnten (natürlich: im Vorraum der Gaskammer!). (…)
Dies kann nicht als freie Meinungsäußerung gewertet werden (…). Meiner Überzeugung nach kann die gesellschaftliche Gefährlichkeit der Äußerungen des Klägers nicht zur Debatte stehen, und diese dürfen eindeutig nicht ohne Folgen bleiben.
(Die Sache) blieb auch nicht ohne Folgen: K.L. hat gegen mich Anzeige wegen schwerer Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte erstattet. (….) [Anm.: Im Netz erklärt K.L., der Anwalt habe ihm auf der Sitzung vom 14.3. mit Verstümmelung durch die „jüdische Mafia“ gedroht.]
Der Kläger hat mit seinen Äußerungen und schriftlichen Eingaben den Tatbestand der Hetze gegen eine Gemeinschaft, gegen die Freiheit und die Menschenwürde erfüllt, die vom ungarischen Strafgesetzbuch sanktioniert werden, und dies blieb für ihn völlig folgenlos. (…)
Ich meine, dass ich nicht einmal im Verhandlungssaal dazu verpflichtet bin, die gleiche Luft mit Faschisten zu atmen, besonders dann nicht, wenn ich dort als minderwertiges, nicht-menschliches Wesen behandelt werde, das mit den „christlichen Ungarn” nicht gleichwertig ist.
Ich meine, das Schweigen der Gerichts ist gleichbedeutend mit Gleichgültigkeit, und Gleichgültigkeit ist eine der schlimmsten Formen des Rassismus.
(…) Es ist meine entschiedene Ansicht, dass das Gericht im Fall solcher und ähnlicher rassistischer Äußerungen die Pflicht hat, von seinem Recht zur Signalisierung einer Straftat Gebrauch zu machen.
Dies ist nicht geschehen. Im „christlichen Ungarn” (wieder die Worte von K.L.) kann man einen ungarischen Staatsbürger ungestraft öffentlich ausgrenzen, schmähen, erniedrigen und gegen seine Persönlichkeitsrechte verstoßen. (…)
In diesem Land haben wir diesen Tönen schon einmal keine Aufmerksamkeit geschenkt. Wir wissen, wohin die Gleichgültigkeit geführt hat.
Nachdem ich vor diesen Gerichten, oder zumindest in diesen Verfahren als „jüdischer Anwalt” betrachtet werde, will und kann ich nicht an der Komödie teilnehmen, in der man mich als Mitglied einer minderwertigen Minderheit betrachtet, da ich unter diesem Umständen meinen Beruf nicht meinem Eid entsprechend ausüben kann.
In den nahezu 40 Jahren, in denen ich der Justiz gedient habe, war ich immer der Überzeugung, dass ich als ungarischer Staatsbürger mit ungarischen Vorfahren ein ungarischer Rechtsanwalt bin. Nun hat sich aber herausgestellt, dass dem nicht so ist, dass für mich kein Platz in diesem Land ist, und demnach auch nicht mehr vor den Gerichten dieses Landes.
Mit Rücksicht auf das Dargelegte, und mit Hinsicht auf Paragraph 21 (…) der Verfahrensordnung stelle ich einen
Befangenheitsantrag
gegen den in dieser Angelegenheit zuständigen Rat und gegen das Hauptstädtische Gericht und bitte um die Verlegung des Verfahrens zu einem anderen Gericht, da ich begründet befürchten muss, dass ich hier nicht als vollwertiger Staatsbürger behandelt werde und meine Aufgaben nicht entsprechend versehen kann. (…)
Mit vorzüglicher Hochachtung
Dr. Peter Gál
Mitglied der Budapester Anwaltskammer
Ungarischer Staatsbürger, Rechtsanwalt
Mélyen tisztelt Elnök úr !
………………………mert alaposan tartok attól, hogy nem teljes értékű állampolgárnak kezeltetek…….
Basszus kulcs: Die Anrede steht doch in einigem Widerspruch zum Inhalt des Briefes. Ich nehmen doch an, dass ein Tisztelt Elnök ! oder einfach ein Elnök úr ! genügt hätte.
Úrhölgy, das hätte genügt, wenn Ungarn ein demokratisches Land wäre. Doch in Ungarn erwartet ein Richter so angesprochen zu werden.
Das ist eben die ungebrochene ungarische Tradition. Als ich am 15.8.1980 mit dem Zug in Hegyeshalom ankam, kam eine Zollbeamtin in mein Abteil und fragte mich in deutscher Sprache, ob ich etwas zu verzollen hätte. Ich antwortete Nein. Plötzlich fragte die Beamtin mit sehr lauter Stimme „De maga beszél magyarul“ (aber Sie sprechen Ungarisch?). Ich sagte: Igen (Ja). Sie fand in meinem Koffer, Uj Sympozion, die Zeitschrift des jugoslawischen kommunistischen Jugendverbandes und sagte mir „ezeket a szenylapokat elveszem“ (Diese Schmutzzeitungen nehme ich weg) worauf ich in Unkenntnis der Sachlage, dass ein Untertan soetwas einer Amtsperson nicht sagen darf, sagte „Figyelmeztettem, ezek nem szenylapok…“ „Ich mache Sie aufmerksam, das sind keine Schmutzzeitungen. Als die österreichischen Diplomaten in Ungarn nachfragten, weshalb ich ausgewiesen wurde aus Ungarn, kam die Antwort, dass ich unhöflich war gegenüber der Zollbeamtin, denn ich hätte als Untertan sagen müssen: „Felhivom szives figyelmét“
(Ich lenke ihre herzliche Aufmerksamkeit auf…)
Rechtsanwalt Gál, weiß wo er sich befindet, wenn er nicht gleich wie ein ungarischer Untertan schreibt, könnte der Richter argumentieren, er hätte nicht den nötigen Respekt gegenüber ihn gezeigt.
Das erinnert mich an die Schauprozesse in der Nazizeit in Deutschland im zweiten Weltkrieg. Das Niveau entspricht dem Hass einigen ungarischen Bürgern und der heutigen Regierung ungarn´s. Wohin soll ein solcher Umgang miteinander führen? → irgend wann wird Blut fliesen!
Warum ist es in Ungarn so wichtig andere Menschen mit Füssen zu treten?, es wird in den Schulen gelehrt. Ungarn ist ein angebliches Opfer in der Geschichte, so wird es gepflegt und der Hass wird geschürt also muss es Schuldige geben ein reinrassiger Ungar kann es nicht sein, oder? Das ist was Fidesz und Jobbik gelernt haben und praktizieren. Menschen treten sich gegenseitig mit Protektion der führenden in den Dreck, die Nachbarländer sehen zu und bestimmen das Niveau Ungarns auf einer Skala von null bis null.
Glücklicherweise stammen die Äußerungen vom Kläger (in welcher Angelegenheit wird da eigentlich prozessiert ?), nicht vom Anwalt und erst recht nicht vom Gericht. Im übrigen ist man in Ungarn ja wesentlich vorsichtiger als in Deutschland, wenn es um den Zugang zu den Gerichtsverhandlungen geht. Selbst um an Zivilverfahren telnehmen zu können, muss man (jedenfalls in Budapest) durch eine Personenkontrolle. Wohl nur deshalb gibt es in Ungarn weniger Todesfälle in Gerichtssälen als in Deutschland.
http://www.tagesspiegel.de/politik/dresden-moerder-aeusserte-vor-attacke-sympathie-fuer-npd/1553696.html
Wollen Sie damit „Glücklicherweise“ sagen, dass Sie das gut finden? Was hat denn die Personenkontrolle mit den rassistischen und beleidigenden Äußerungen zu tun? Wie viel Todesfälle gibt es denn in deutschen Gerichtssälen und was hat dies mit dem obigen Bericht zu tun? Haben Sie überhaupt verstanden was geschrieben worden ist úrhölgy. Also Herr Dame langweilen Sie nicht mit einem so realitätsfremden Gespräch.
Schlimm genug, dass der Richter solche Äußerungen toleriert und die Vorgesetzten des Richters auch nicht reagieren.
Das kann wirklich nicht mit dem Mord in Dresden relativiert werden, weil es hier um zwei verschiedene Sachen geht.
Ich kann nicht beurteilen, wann und in welcher Form das Gericht hätte antworten müssen (Hierzu könnte man einmal einen Experten zu Wort kommen lassen. Dass der Kläger geistig gestört ist, scheint mir allerdings auf der Hand zu liegen. Insoweit kommt die Einleitung eines Entmündigungsverfahrens in Betracht.)
Ich kann allerdings den veröffentlichen Brief des Anwaltes beurteilen, der leider auch einiges über den Anwalt verrät. Statt sich auf einen konkreten Antrag zu beschränken, legt er dar, dass er ungarischer Staatsbürger sei und zwar von Geburt an, dass auch seine Mutter und sein Vater und alle Vorfahren ungarische Staatsbürger waren und in heimischer Erde liegen, als sei auch er der Meinung, dass dies Voraussetzungen für den Schutz der menschliche Würde seien. Schließlich stellt er fest, dass das Gericht mit seinem Schweigen „dieses hervorragende menschliche Wesen schütze“ („a bíróság pedig közönyével és hallgatásával megvédi ezt a kiváló emberi lényt“).
Úrhölgy Ihre diesebezügliche Kritik ist berechtigt. Es ist vollkommen gleichgültig, ob die Ahnen des Herrn Anwalts ungarische Staatsbürger waren, ja es spielt auch keine Rolle, dass er ungarischer Staatsbürger ist. Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948 lautet: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. ….“
Artikel 2 verkündet, dass jeder Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied hat..
Der arme Richter !
aus dem Protokoll der öffentlichen Verhandlung (Privatklage in Sachen übler Nachrede)
Anwalt der Beklagten: Zuerst möchte ich eine Erklärung abgeben. Zum wiederholten Male lese ich einen Brief, in dem eine mit László Kálmán unterzeichnende Person mich als Jude beschimpft. Ich behaupte nicht, dass diese Briefe der mir gegenübersitzende László Kálmán schreibt (sic !), wenn ich aber noch einmal einen solchen Brief erhalte, dann wird er sehen, dass die jüdische Maffia ihm seine Hand so vestümmelt, dass er nicht mehr schreiben kann.
(wenn der Richter hier schon eingeschritten wäre, dann hätte der Kläger nicht antworten können:)
Das ist eine ernste Drohung. Herr Rechtsanwalt, im Jahre 1948 hat man für Sie einen Staat gegründet. Wenn Sie das Gefühl haben, dass hier Faschismus herrscht, dann gehen Sie dorthin. Oder dorthin, wo der Pfeffer wächst.
Der Richter: Ich fordere den Privatkläger und den Anwalt auf, von Drohungen und Beschimpfungen („zsidozas“) Abstand zu nehmen.
Keine Frage, solche Drohungen sind unzulässig.
Dieses Protokoll wurde Galamus von Laszlo Kalmar zugeschickt, er bat um eine Berichtigung. Galamus hatte ihn nach dem Wortlaut von Gals Interview im Klubradio als „Istvan Kalmar“ zitiert, und mit dem Protokoll weist er sich als „Laszlo Kalmar“ aus.
Galamus hat das berichtigt und weist darauf hin, dass es Kalmar nur um die Berichtigung seines Namens ging, nicht aber um eine Berichtigung der antisemitischen Äußerungen aus seinen Briefen, wie von Gal in seinem offenen Brief zitiert, und auch nicht der Äußerung „im Jahre 1948 hat man für Sie einen Staat gegründet“ etc.
Außerdem weist Galamus darauf hin, dass es Gal nicht um die bloße Verwarnung Kalmars ging, die laut Protokoll erfolgte, sondern um die aktive Sanktionierung Kalmars Äußerungen durch das Gericht gemäß geltendem Recht, wie in Gals offenem Brief dargelegt.
Abschliessend verurteilt Galamus Gals Drohungen ausdrücklich, „selbst dann, wenn sie aus berechtigter, aber hilfloser Wut oder aus Selbstschutz gefallen sind.“
Hier der Artikel dazu.
urhölgy/Eötvös Karoly, entscheiden Sie sich bitte für einen Nick.
Dieser Bericht zeigt einmal mehr wie viel unterschiedlich wertige Menschen es in Ungarn gibt. Das Gift des Nationalismus ist weit verbreitet und schon alltäglich geworden oder es war schon immer da. Erst kommt die Heimat und dann, wer ein Richter ist muss dementsprechend (richtig, aber) über die Maße unterwürfig angesprochen werden. Dann kommen die Abstufungen schon seit ein paar Generationen Ungar, normaler Ungar, dann kommen die Christen, erst danach Ungarn mit jüdischen Glauben u.s.w.. Das ist Menschenverachtend und es macht einem Angst.
Jeder kann in anderen Beiträgen auch die Selektierung direkt oder indirekt nachlesen. Für meinen Geschmack ist das schon abgehoben von Menschlichkeit und eine Relativierung käme einer Akzeptanz gleich. Ganz typisch in und von Ungarn ist der Vergleich mit anderen Ländern ohne die Auswirkung und Gefahren im eigenen Land zu sehen oder sehen zu wollen.
Wieder gebe ich úrhölgy Recht. Wenn der Anwalt solche Drohungen im Gericht ausstoßt, dann hätte der Richter ihn sofort rügen müssen.
Sie können meine mail-Adresse als „nick“ verwenden. Mir geht nicht darum, die Glaubwürdigkeit von Galamus (es ist eine interessante Seite; allerdings ist es überflüssig, ganze Artikel aus deutschen Zeitungen zu übersetzen, in denen ungarische Zeitzeugen zu Wort kommen, deren Stimmen man ja auch original in Ungarn vernehmen kann) in Frage zu stellen, aber die Angelegenheit eignet sich einfach nicht dazu, der Justiz am Zeug zu flicken (und darum geht es hier offensichtlich); da der Anwalt ein Flegel zu sein scheint. Generell finde ich ich es problematisch, ständig Forderungen an die Justiz zu formulieren, von der man Unparteilichkeit erwartet. Dies gilt insbesondere für eine kleines Land wie Ungarn, wo jeder jeden kennt und hinter jeder Stellungnahme ein persönliches Interesse vermutet wird. Mir ist z.B. immer die absurde Praxis aufgefallen, auch diejenigen Angeklagten in Hand- und Fußfesseln vorzuführen, die nicht gemeingefährlich sind. Ich kann mich nicht erinnern, dass diese vor den Prozessen gegen Politiker der jetzigen Opposition von den Medien in Zweifel gezogen wurde. Ähnlich verhält es sich mit der plötzlichen Zwangspensionierung der alten Richter (wofür allerdings in erster Linie die Legislative verantwortlich ist). Hier wurde für meine Verhältnisse zuviel über die offensichtlich umstrittene Ernennungspraxis geredet, die doch Im Mittelpunkt der Sorge um die Unabhängigkeit der Justiz stehen sollte. Das Vertrauen der Richter auf eine Weiterbeschäftigung ist sicher auch schützenswert, eine plötzliche Abberufung ist schädlich für laufende Verfahren etc. Aber wirklich interessant ist doch, wie man Richter wird und wovon Beförderungen abhängen usw.